2 Normative Verweisungen

PG-ÜBB, Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerks­abdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wasser­eindring­widerstand 3)

3) Zu beziehen bei: DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin

Die PG-ÜBB wurden ersetztet durch die PG-FBB.

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen u. a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich PG-FBB

Teil 1 Abdichtungen für Arbeitsfugen, Sollrissquerschnitte, Übergänge und Anschlüsse

September 2017

Die Stoffe mit den Prüfzeugnissen werden unter dem kostenlosen Link

https://www.abp-fugenabdichtungen.de/abp.htm

veröffentlicht.

Somit ist festzuhalten das Stoffe für streifenförmige Abdichtungen in der DIN 18533 enthalten sind und es hierzu auch Prüfgrundsätze gibt.

In der Prüfnorm wird folgendes ausgesagt:

1 Vorbemerkung

In der im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichts­behörden der Länder vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, veröffentlichten Muster-Verwaltungs­vorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in Abschnitt C 3 unter der laufenden Nummer C 3.30 das Bauprodukt „Abdichtung für Arbeitsfugen und Sollriss­querschnitte in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand sowie für Übergänge auf wasserdichte Bauteile, die nicht den C 2.10.2 und C 2.10.3 in Abschnitt C 2 zugeordnet werden können“ und in Abschnitt C 4 unter der laufenden Nummer C 4.14 „Bauarten zur Abdichtung erdberührter Bauteile gegen drückendes Wasser und im Übergang auf wasser­undurch­lässige Bauteile“ aufgeführt. Für das Bauprodukt wie auch die Bauart wird als Verwendbarkeits­nachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) gefordert. Das abP ist von Prüfstellen zu erteilen, die für diese Aufgabe von der obersten Bauaufsichts­behörde des Sitzlandes dieser Stelle anerkannt wurden.

Die vorliegenden Prüfgrundsätze sind Grundlage für die Prüfung, Bewertung und Erteilung dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse. Sie wurden in dem Arbeitskreis „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Fugen­abdichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindring­widerstand“ der anerkannten Prüfstellen (Obfrau Dr.-Ing. Ute Hornig, MFPA Leipzig) unter Mitwirkung von Mitgliedern des Unter­ausschusses des DAfStb „Wasserundurchlässige Betonbauteile“ unter den nachfolgend genannten, bauaufsichtlich für diese Produktgruppe anerkannten Prüfstellen und mit dem DIBt abgestimmt:

  • MPA BAU, TU München
  • MPA Nordrhein-Westfalen, Dortmund
  • MPA für das Bauwesen, Braunschweig
  • KIT MPA Karlsruhe
  • MFPA Leipzig.

Durch die so festgelegten Prüfungs­grundsätze ist davon auszugehen, dass es sich entgegen der Meinung eines einzelnen Sachverständigen bei den streifen­förmigen Abdichtungen um den Stand der Technik und um die allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt. Diese Abdichtungen können gemäß meiner technischen Einschätzung auch auf Bauteile übertragen werden, bei denen kein hydrostatischer Druck ausgeübt wird. Dies trifft zum Beispiel auf Anschlüsse von Fertigteilbalkonen an Fensterprofilen oder Wänden zu.

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Seit Neuestem hat die Fa. ABS erneut auf das Produkt – ABS-Lock On Top Max – verwiesen. Das System wird mit einer Montage­vorgabe gem. abZ (Z-72.2-4) beworben und soll wie in der Zulassung beschrieben eingebaut werden.

Vorab der Hinweis, dass es sich bei der DIN 18531-1 um die allgemein anerkannte Regel der Technik handelt. Hier wird unter 4.3 Lastabtragung folgendes ausgesagt:

„… die Abdichtungsschicht darf nicht zur lastabtragenden Befestigung von Solaranlagen oder Anschlagpunkte für Absturz­sicherungen genutzt werden“.

Dies wird von der Firma ABS nicht berücksichtigt. Weiter wird dies auch vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin nicht betrachtet.

Auf Nachfrage beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin wurde mir folgender Versuchsaufbau beschrieben:

„Der Fallversuch wurde auf der zweilagigen, vollflächig auf Holz verklebten Bitumen­dachbahn durchgeführt …“

Dieser Dachaufbau hat nichts mit einem Standardaufbau zu tun, der üblicherweise gem. DIN 18531 aufgebracht wird. In der Zulassung wird weiter unter 3.1.2 Anschlag­einrichtungen beschrieben:

„… – Die Wärmedämmung weist eine ausreichende Druckfestigkeit für die Begehbarkeit des Daches auf.“

Hier wird keine Konkretisierung vorgenommen. Außerdem ist bei einem üblichen Dachaufbau, bei dem eine kalt-selbstklebende Bahn auf einer Wärmedämmung aufgebracht wird, keine Last angegeben. Die Hersteller lassen max. eine Last von 360 kg pro Quadratmeter = 3,6 kN/m2 zu, mehr nicht. Inwieweit dies ausreichend ist, wird nicht untersucht.

Weiterhin wird vorher ausgeführt:

„Alle Schichten des Dachaufbaus sind vollflächig miteinander zu verkleben, um die Lastweiterleitung in die tragende Konstruktion dauerhaft zu gewährleisten.“

Wenn eine hundertprozentige Verklebung unter Baustellen­bedingungen möglich wäre, würden die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht beschreiben, dass dies nicht möglich ist. Weiterhin werden auch Fehlstellen zugelassen.

Weiter wird ausgeführt:

„Die Tragfähigkeit der Anschlags­einrichtung und die Lastweiterleitung in dem Dachaufbau ist für den Anwendungsfall nachgewiesen.“

Der Nachweis ist gem. E-Mail des DIBt gerade nicht erbracht, da gem. Beschreibung ein vollflächig verklebter Aufbau auf einer Holzplatte durchgeführt und geprüft wurde.

Wenn ein Dachdecker­betrieb eine vollflächige Verklebung auf einer Holzplatte durchführen würde, hielte er die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, hier die DIN 18531, in Verbindung mit der Flachdach­richtlinie nicht ein. Diese beschreiben, dass auf Holzwerk­stoff­platten oder Schalungen eine Abdichtung überhaupt nicht vollflächig verklebt werden darf, damit Spannungen aus dem Untergrund keine Beschädigung an der Abdichtungsbahn verursachen.

Somit ist festzuhalten, dass ein Produkt vertrieben wird, das nicht geeignet ist, eine Absturzsicherung herzustellen. Ich persönlich kann den ausführenden Betrieb nur davor warnen, dieses Produkt einzubauen. Es wird sicherlich in einem Schadensfall durch Sachverständige nachgewiesen, dass keine ordnungsgemäße Ausführung durch den Montagebetrieb erfolgt ist, wie z. B.:

  • vollflächige Verklebung der Dampfsperre zum Untergrund
  • vollflächige Verklebung der Wärmedämmung zur Dampfsperre
  • vollflächige Verklebung der Wärmedämmung untereinander
  • vollflächige Verklebung der ersten Abdichtungslage
  • vollflächige Verklebung der zweiten Abdichtungslage
  • vollflächige Verklebung der Streifenabdichtung gem. Zulassung

Sollte ein Dachdeckerbetrieb der Meinung sein, dass dies ausführbar sei, möge er sich bitte bei mir melden, damit wir eine Überprüfung durchführen können.

Als weiteres System will die Fa. Zonntjens aus den Niederlanden das Sekuranten System BiboBlock auf dem deutschen Markt vertreiben.

Hier hat die Fa. Zontjens gemäß Ihrer Aussage mit einer Einzelzulassung in München ein System montiert. Die Fa. Zonntjens verweist auf eine Prüfung eines britischen Prüflabor SATRA reference SPC0255143/171.

Bei dieser Prüfung wird genauso wie in Deutschland eine Folie (Kunststoff- und Elastomerbahn) auf eine Holzplatte geklebt. Anscheinend haben sich die Prüflabore auf diese unsinnige Prüfnorm verständigt!

Hier trifft noch verschärfend hinzu, dass wir unterschiedliche Versagensformen von Folien kennen, die abhängig sind von der Lage des Objektes und der Umwelt­belastung sowie der Nutzung der Dachabdichtung. Somit gibt es hier Lebens­erwartungen von Folien von 15 bis 30 Jahren.

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