2 Normative Verweisungen

PG-ÜBB, Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerks­abdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wasser­eindring­widerstand 3)

3) Zu beziehen bei: DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin

Die PG-ÜBB wurden ersetztet durch die PG-FBB.

Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen u. a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich PG-FBB

Teil 1 Abdichtungen für Arbeitsfugen, Sollrissquerschnitte, Übergänge und Anschlüsse

September 2017

Die Stoffe mit den Prüfzeugnissen werden unter dem kostenlosen Link

https://www.abp-fugenabdichtungen.de/abp.htm

veröffentlicht.

Somit ist festzuhalten das Stoffe für streifenförmige Abdichtungen in der DIN 18533 enthalten sind und es hierzu auch Prüfgrundsätze gibt.

In der Prüfnorm wird folgendes ausgesagt:

1 Vorbemerkung

In der im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichts­behörden der Länder vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, veröffentlichten Muster-Verwaltungs­vorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in Abschnitt C 3 unter der laufenden Nummer C 3.30 das Bauprodukt „Abdichtung für Arbeitsfugen und Sollriss­querschnitte in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand sowie für Übergänge auf wasserdichte Bauteile, die nicht den C 2.10.2 und C 2.10.3 in Abschnitt C 2 zugeordnet werden können“ und in Abschnitt C 4 unter der laufenden Nummer C 4.14 „Bauarten zur Abdichtung erdberührter Bauteile gegen drückendes Wasser und im Übergang auf wasser­undurch­lässige Bauteile“ aufgeführt. Für das Bauprodukt wie auch die Bauart wird als Verwendbarkeits­nachweis ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) gefordert. Das abP ist von Prüfstellen zu erteilen, die für diese Aufgabe von der obersten Bauaufsichts­behörde des Sitzlandes dieser Stelle anerkannt wurden.

Die vorliegenden Prüfgrundsätze sind Grundlage für die Prüfung, Bewertung und Erteilung dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse. Sie wurden in dem Arbeitskreis „Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Fugen­abdichtungen in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindring­widerstand“ der anerkannten Prüfstellen (Obfrau Dr.-Ing. Ute Hornig, MFPA Leipzig) unter Mitwirkung von Mitgliedern des Unter­ausschusses des DAfStb „Wasserundurchlässige Betonbauteile“ unter den nachfolgend genannten, bauaufsichtlich für diese Produktgruppe anerkannten Prüfstellen und mit dem DIBt abgestimmt:

  • MPA BAU, TU München
  • MPA Nordrhein-Westfalen, Dortmund
  • MPA für das Bauwesen, Braunschweig
  • KIT MPA Karlsruhe
  • MFPA Leipzig.

Durch die so festgelegten Prüfungs­grundsätze ist davon auszugehen, dass es sich entgegen der Meinung eines einzelnen Sachverständigen bei den streifen­förmigen Abdichtungen um den Stand der Technik und um die allgemein anerkannten Regeln der Technik handelt. Diese Abdichtungen können gemäß meiner technischen Einschätzung auch auf Bauteile übertragen werden, bei denen kein hydrostatischer Druck ausgeübt wird. Dies trifft zum Beispiel auf Anschlüsse von Fertigteilbalkonen an Fensterprofilen oder Wänden zu.

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