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Sekurantenmontage mit bituminösen Abdichtungsbahnen
Seit Neuestem hat die Fa. ABS erneut auf das Produkt – ABS-Lock On Top Max – verwiesen. Das System wird mit einer Montagevorgabe gem. abZ (Z-72.2-4) beworben und soll wie in der Zulassung beschrieben eingebaut werden. Vorab der Hinweis, dass es sich bei der DIN 18531-1 um die allgemein anerkannte Regel der Technik handelt. Hier wird unter 4.3 Lastabtragung folgendes ausgesagt: „… die Abdichtungsschicht darf nicht zur lastabtragenden Befestigung von Solaranlagen oder Anschlagpunkte für Absturzsicherungen genutzt werden“. Dies wird von der Firma ABS nicht berücksichtigt. Weiter wird dies auch vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin nicht betrachtet. Auf Nachfrage beim Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin wurde mir folgender Versuchsaufbau beschrieben: „Der Fallversuch wurde auf der zweilagigen, vollflächig auf Holz verklebten Bitumendachbahn durchgeführt …“ Dieser Dachaufbau hat nichts mit einem Standardaufbau zu tun, der üblicherweise gem. DIN 18531 aufgebracht wird. In der Zulassung wird weiter unter 3.1.2 Anschlageinrichtungen beschrieben: „… – Die Wärmedämmung weist eine ausreichende Druckfestigkeit für die Begehbarkeit des Daches auf.“ Hier wird keine Konkretisierung vorgenommen. Außerdem ist bei einem üblichen Dachaufbau, bei dem eine kalt-selbstklebende Bahn auf einer Wärmedämmung aufgebracht wird, keine Last angegeben. Die Hersteller lassen max. eine Last von 360 kg pro Quadratmeter = 3,6 kN/m2 zu, mehr nicht. […]
Aus der DIN 18533
2 Normative Verweisungen PG-ÜBB, Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Übergänge von Bauwerksabdichtungen auf Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand 3) 3) Zu beziehen bei: DIBt Deutsches Institut für Bautechnik, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin Die PG-ÜBB wurden ersetztet durch die PG-FBB. Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen u. a. aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand im erdberührten Bereich PG-FBB Teil 1 Abdichtungen für Arbeitsfugen, Sollrissquerschnitte, Übergänge und Anschlüsse September 2017 Die Stoffe mit den Prüfzeugnissen werden unter dem kostenlosen Link https://www.abp-fugenabdichtungen.de/abp.htm veröffentlicht. Somit ist festzuhalten das Stoffe für streifenförmige Abdichtungen in der DIN 18533 enthalten sind und es hierzu auch Prüfgrundsätze gibt. In der Prüfnorm wird folgendes ausgesagt: 1 Vorbemerkung In der im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, veröffentlichten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) ist in Abschnitt C 3 unter der laufenden Nummer C 3.30 das Bauprodukt “Abdichtung für Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitte in Bauteilen aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand sowie für Übergänge auf wasserdichte Bauteile, die nicht den C 2.10.2 und C 2.10.3 in Abschnitt C 2 zugeordnet werden können” und in Abschnitt C 4 unter der laufenden Nummer C 4.14 “Bauarten zur Abdichtung erdberührter Bauteile gegen drückendes Wasser und im Übergang auf wasserundurchlässige Bauteile” aufgeführt. […]
Verpuffung beim Einsatz von EPS ( Styropor)
Bei dem EPS handelt es sich um ein polymerisiertes Styrol, dem als Treibmittel Pentan und andere Aditivi beigemischt werden. Die Durchmesser des Granulates betragen zwischen 0,3 bis 2,8 mm. Bei der Herstellung wird der Rohstoff des EPS mit Wasserdampf vorgeschäumt und die Perlen blähen auf. Hierbei verdampft das Treibmittel Pentan und es gibt eine Volumenvergrößerung. Anschließend soll beim Abkühlen der Partikeln das vorhandene Treibmittel und der Wasserdampf ausdiffundieren. Wenn dies nicht ausreichend erfolgt, verbleiben noch Reste, z.B. das Pentan, im Bereich der Platte und dies diffundiert erst zu einem späteren Zeitpunkt aus. Wird nun das Material zu schnell verarbeitet und anschließend nicht genügend abgelagert, kann es passieren, dass beim Verlegen der Platten, bei der anschließend zur Regensicherung direkt eine Kaltselbstklebende Bahn verlegt wird, unter der Hitzeeinwirkung und Ablagerung das Pentan Gas weiter ausdiffundiert und eine Schicht unterhalb der Kaltselbstklebende Abdichtungsbahn bildet. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mit einer offenen Flamme eine Schweißbahn aufgebracht wird, können im Bereich der Anschlüsse, die zu dem Zeitpunkt meistens noch nicht hundertprozentig dicht sind, Treibmitteln ausdringen und es kommt zu einer Verpuffung, bei der sich das Gas knallartig entzündet. Es liegt somit kein Mangel im Bereich der Schweißbahnen oder eines eventuellen PU-Klebers vor, sondern der […]
Abdichtung im Verbund
Zusammenfassung aus „Abdichtung im Verbund – AIV“ ZDB-Merkblatt August 2019, Ersatz für Ausgabe August 2012 Das Merkblatt gilt für den Neubau sowie für Bestand und auch in der Denkmalpflege, sofern die Verfahren angewandt werden können.Es gelten die Wassereinwirkungsklassen gem. DIN 18534.Die Anwendungsbeispiele in der Tabelle 1 sind hierbei lediglich als Beispiele zu verstehen, dies noch einmal zur Verdeutlichung, da ja sehr häufig durch Sachverständige dies als „gottgegeben“ angenommen wird.Eindeutig wird auch hier noch einmal beschrieben, dass der Planer die Nutzung mit dem Bauherrn abzustimmen hat. Im Bereich der Untergründe wird dann mit dem Hilfsverb „sollten“ Folgendes empfohlen:„ • bei bodengleichen Duschflächen in häuslichen Bädern oder Hotelbädern keine gipshaltigen Baustoffe im Bodenbereich Verwendung finden; die Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen sind in der Regel W2-I zuzuordnen; …“Hier wird als erstes definiert, dass diese Aussagen nur für die Bodenbereiche gelten und nicht für die Anschlüsse im Wandbereich, siehe hier auch im Merkblatt. „Der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. MERKBLATT 5; Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau Innenraumabdichtung nach DIN 18534Unter Punkt 2 werden dann die AIV-F betrachtet sowie noch andere Abdichtungsformen, auf die nicht weiter eingegangen wird, da sich hier die Frage stellt, ob diese Abdichtungen den allgemein anerkannten Regeln […]
DGUV Vorschriften Zusammenfassung
Bezüglich der DGUV Vorschriften (siehe Zusammenfassung) habe ich die notwendigen Angaben herausgearbeitet. Es ist festzuhalten, dass sich die DGUV Vorschrift natürlich nur an den Unternehmer richtet und nicht an den Eigentümer des Objektes. Sicherlich ist es sinnvoll, dass Sicherungseinrichtungen vorzusehen sind, da sonst Mehrkosten bei den Wartungen entstehen. Siehe Anlage Auszüge. DGUV Vorschriften Zusammenfassung § 1 Geltungsbereiche Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Bauarbeiten.Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer und Versicherte; sie gilt auch • für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören, • soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist, • für Solo-Selbstständige (Unternehmer ohne Beschäftigte) und • für Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen, gegenüber ihren Bauhelfern. §2 Begriffsbestimmungen Absturzkanten sind Kanten, über die Personen bei Bauarbeiten abstürzen können. Eine Absturzkante ist definiert als • Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z.B. einer Dachfläche), • Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche, • Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 22,5 ° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche, • die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab […]
Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden
Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden Asbest in Dachabdichtungsbahnen (Mauersperrbahn, Dachdichtungsbahn, Dachschweißbahnen) Bei den Untersuchungen von Dachbahnen stellte sich leider heraus, dass auch in den Jahren 1970 bis anscheinend 2000 Asbestzement-haltige Stoffe im Bereich von Dachschweißbahnen und Dachdichtungsbahnen eingebaut wurden, so dass diese jetzt ein Problem bei der Entsorgung darstellen. Bezüglich der Asbesterkundung hat der Bauherr inzwischen die Verpflichtung, Untersuchungen durchführen zu lassen, so dass bei jeder Sanierung eine Untersuchung des Dachschichtenpakets erfolgen muss. An dieser Stelle sagt die Leitlinie für Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden Folgendes aus: „Wer muss die Erkundung veranlassen? Die Erkundung erfolgt durch den Veranlasser der baulichen Maßnahme. Veranlasser sind alle Personen, die andere Personen (Dritte) mit der Ausführung der baulichen Maßnah- men beauftragen. Dies beinhaltet auch unentgeltliche Tätigkeiten im Rahmen von Nach- barschaftshilfe. Veranlasser können somit Gebäudebesitzer, Bauherren aber auch Mieter sein. Wenn Privatpersonen eine bauliche Maßnahme selber durchführen (Heimwerken, do it yourself), sind sie ebenfalls Veranlasser im Sinne dieser Leitlinie. Wenn ein Mieter Auftraggeber und damit Veranlasser einer baulichen Maßnahme ist, empfiehlt sich die enge Abstimmung mit dem Gebäudeinhaber (die nach dem Mietrecht meist ohnehin erfolgen muss) auch in puncto Asbesterkundung.“ Bei Bauteilen, […]
Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen Zum barrierefreien Bauen ist zunächst festzuhalten, dass in der Präambel für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Folgendes ausgesagt wird: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. Von dem Willen beseelt als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ […] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk.“ Zu den Grundrechten wird in dem Artikel 3 Satz (3) folgendes ausgeführt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Damit ist definiert, dass das Grundgesetz die Mutter aller Gesetze ist. Gesetze, die verfasst werden, müssen jeweils mit dem Grundgesetz abgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat somit in seiner Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) Ausgabe Juli 2019 in der Anlage 4.2/3 zur DIN 18040-2 die Rechtsnorm über die Bauordnung BauO NRW 2018 definiert, siehe hierzu auf Seite 67 der Anlage A. Dort wird zu dem Normansatz auf der Seite 68 unter Punkt 9 Folgendes ausgesagt: „Zu Abschnitt 5.6 gilt: An Außen- und Fenstertüren, die einen […]
Befestigungen von Trapezblechabhängern
Immer wieder taucht es bei den Befestigungen bei großen Hallen zu Problemen im Bereich der Befestigungen auf für die Leitung, die unterhalb des Trapezblech verzogen werden, wie z.B. Sprinklerleitungen oder Elektrotrassen. Hierbei ist vorab mit den ausführenden Firmen, für Sprinklerleitungen oder Verlegung von Kabelbrücken mit Elektrikern oder Zuleitung für Dunkelstrahler usw., mit den einzelnen Unternehmern ein Startergespräch zu führen. Bei diesem Startergespräch ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Trapezblech um eine tragende Decke handelt. Wobei hierbei gerade das untere Drittel zur Statik herangezogen wird. Aus diesen statischen Gegebenheiten darf im unteren Drittel keine Beschädigung des Trapezblechs (tragend) erfolgen. Somit muss die Befestigung der zu befestigenden Leitungen im mittleren Drittel erfolgen. Den ausführenden Firmen ist vorab das Trapezblech zu benennen, damit diese die ordnungsgemäßen Zangen für die Lochung kaufen und verwenden können. Vor der Aufnahme der Arbeiten ist dies von der örtlichen Bauleitung bei den ersten Arbeiten zu überprüfen, damit hier nicht auf kompletten Flächen falsche Befestigungen erfolgen, die dann dazu führen, dass erhebliche Nacharbeiten durchgeführt werden müssen. Gez. Klaus Hafer Trapezblechdachöffnungen zwischen 10 mm und 300 mm Dachöffnungen zwischen 10 mm und 300 mm Kleinere Dachdurchdringungen zwischen 10mm und 300 mm x 300 mm können ohne statisch nachgewiesene […]
Abreißversuch mit Bitumenbahn
Nach DIN 18532 Teil III Abschnitt 9.2.2 verfügt ein Untergrund über eine ausreichende Klebefähigkeit zur Verwendung von Bitumen- und Polymerbitumenschweißbahnen, sowie Bitumen- und Polymerbitumendichtungsbahnen oder nicht. Immer wieder stellt sich die Diskussion auf den diversen Baustellen ein, bei dem Dachdecker und Auftraggeber über die Untergrundbeschaffenheit aus Beton diskutieren. Da weder die Flachdachrichtlinie, noch die DIN 18531 im Bereich von Dachflächen über die Klebefähigkeit eine direkte Aussage treffen, ist es an der Zeit Klarheit in die gesamte Situation zu bringen. Hierzu stehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Werden für eine Dachfläche gemäß DIN 18531 keine Anforderungen an Unterläufigkeit oder erhöhte Sicherheit gestellt, ist es ausreichend, wenn der Untergrund lediglich visuell begutachtet wird. Um dennoch einen „messbaren“ Versuch durchzuführen und eine Bewertungsgrundlage für den Untergrund zu erhalten, bietet der Abrissversuch nach DIN 18532 eine Grundlage. Eine einfachere Variante ist das Aufkleben eines Oxydbitumen-Schweißbahnstreifen, z.B. G200 S4 oder S5 auf einen mit Haftgrund versehenen Betonuntergrund. Dieser in der DIN 18532 definierte Streifen wird auf einer Breite von 5 cm und einer Länge von 15 cm aufgeschweißt und nach ausreichender Abkühlung auf Umgebungstemperatur, abgerissen. Der Abrissversuch erfolgt im 90° Winkel zur Oberfläche. Dabei wird das ursprünglich 15 x 5 cm Probestück am losen Ende […]
Ausführungshinweise zu Holzterrassen/Holzdecks
Ausführungshinweise zu Holzterrassen/Holzdecks A Holzterrassen im Außenbereich – fachgerechte Ausführung und typische Baufehler Welche Regelungen sind maßgeblich bei der Erstellung von Holzterrassen?Welchen Einfluss haben die Holzart, die Holzfeuchte und die Holzqualität?Wie sieht ein Gesamtterrassenaufbau aus und welche konstruktiven Holzschutzmaßnahmen sind gefordert?Welche Schäden treten am häufigsten auf?Welche Hinweispflicht besteht gegenüber dem Kunden? B Typische Baufehler bei der Ausführung von Holzterrassen im Außenbereich Holzterrassen unterliegen unterschiedlichen Beeinflussungen/Gefährdungen:Eindringen von Feuchtigkeit in das HolzStatische Beanspruchung durch Belastung und EigengewichtThermische BeanspruchungAbrieb/AbnutzungInsekten- und PilzbefallAuswaschungen und ModerfäuleAlgenbefallUnsachgemäße NutzungAufgrund der Beeinflussung/Gefährdung werden Holzbeläge im Außenbereich durch die Gefährdungsklasse 4 der DIN 68800 zugeordnet. Zugelassen der Gefährdungsklasse sind nur Holzarten, die aufgrund der hohen Dichte und/oder des Harz- bzw. Ölgehaltes im Holz ohne weitere Behandlung geeignet sind, Beispiele sind Tropenhölzer oder Hölzer, welche durch weitere vorbeugende Behandlungen geschützt sind, Behandlung, wie Kesseldruckimprägnierung, thermische Bearbeitung oder chemischen Holzschutz.Die chemische Holzschutze sind jedoch als kritisch anzusehen, da er nicht als nachhaltig gilt. Außerdem kann hieraus eine Gesundheitsgefährdung resultieren. Neben der Wahl der geeigneten Holzart ist es des Weiteren erforderlich, bei der Planung als auch bei der späteren Ausführung die Grundsätze des konstruktiven Holzschutzes, DIN 68800, sowie die Fachregel des Zimmererhandwerks 02-Balkone und Terrassen, Ausgabe Dezember 2015 zu beachten. Insbesondere […]
Dachausführung von genutzten und nicht genutzten Dächern
Fragestellung: In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als Dachterrasse genutzte Flachdachfläche ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welche Anwendungsklasse sind diese Flächen anzuordnen?In welcher Norm oder Richtlinie und an welcher Stelle ist festgelegt, dass als ungenutzte, nur zu Wartungszwecken zu begehende Flachdachflächen ohne Gefälle zu den Einläufen geplant und ausgeführt werden dürfen und welcher Anwendungsklasse sind diese Flächen zuzuordnen? Bezüglich der Begriffsdefinition gilt die DIN 18195 Ausgabe Juli 2017 Abdichtung von Bauwerken Begriffe. In dieser Norm wird als erstes auf die DIN 18531 (alle Teile) verwiesen, Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen. Das Dach wird dann unter 3.2.8 wie folgt definiert: Oberer luftseitiger Abschluss eines Bauwerks oder Bauwerksteiles. Weiter wird unter 3.3.1 definiert: Dachterrasse – Zum Aufenthalt von Personen nutzbare Dachflächen über einem genutzten Raum. Bezüglich des Verweises auf die DIN 18531 ist festzuhalten, dass in der DIN 18531-1 folgendes ausgesagt wird: Abdichtung von Dächern, sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze. Es wird unter 1. Anwendungsbereiche folgendes festgelegt: Nicht genutzte Dächer sind: flache und geneigte Dachflächen, die nur zum Zwecke der Pflege, Wartung und allgemeinen […]
Haftzugwerte
Haftzugwerte Die Oberflächenzugfestigkeit von Beton spielt für die Abdichtung und Instandsetzung von Konstruktionsflächen eine entscheidende Rolle. Zur Sicherstellung eines tragfähigen Untergrundes wird entsprechend der DIN EN 1542 die Oberflächenzugfestigkeit mittels genormtem Prüfverfahren hergestellt. Durch Aufkleben eines genormten Prüfstempels wird mit einem servohydraulischen Haftzuggerät die maximale Zugkraft bis zum Versagen der Betonschicht gemessen. Die DIN 18532 „Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton“ beschreibt in Teil 1 die Notwendigkeit zur Ermittlung der Abreißfestigkeit. Zur Sicherstellung der Oberflächenzugsfestigkeit sind Vorbehandlungen mit mechanisch abtragenden Maßnahmen herzustellen. Zur uneingeschränkten Nutzung für die nachfolgenden Schichten müssen Werte von 1,5 N/mm² im Mittel, sowie 1,0 N/mm² der Einzelwerte erzeugt werden. Bei der zu beurteilenden Bruchfläche wird unterschieden zwischen einem Adhäsionsbruch (zwischen Kleber und Beton) und einem Kohäsionsbruch (im Beton). Je nach Beurteilung durch den Sachverständigen und Versagensart können folgende Zusatzmaßnahmen getroffen werden: Fluten des Betons mit EPFräsenReprofilieren mit Betonersatzstoffen nach Richtlinie für Betoninstandsetzung Vor Durchführung der Untersuchung sind die klimatischen Randbedingungen zu messen und in Prüfprotokoll einzutragen. Klimatische Bedingungen In den Untergrund wird mittels Diamantbohrkrone eine Probefläche maximal 15mm tief gebohrt. Bohrtiefe Anschließend wird die Betonfläche vorab mit einer Stahlbürste gereinigt, um grobe Verschmutzungen zu entfernen und mittels Acetonreiniger von Staub befreit. Der Prüfstempel mit einem Durchmesser […]
Untersuchung von Fügenähten von Kunststoff- und Elastomerbahnen (Schäl- und Scherversuch)
Damit die Schweissqualität direkt auf den Baustellen schnell und einfach überprüft werden kann, bietet Hafer IB² die Prüfung des Schäl- und Scherwiderstands mit einem baustellengerechten Prüfgerät an. Mit dem Schäl- und Scherversuch lassen sich die Widerstände von Fügenähten von Kunststoff- und Elastomerabdichtungsbahnen bestimmen. Die Prüfung des Schälwiderstandes ergibt die Zugkraft, die erforderlich ist, um die Fügenaht an Probekörpern bis zur vollständigen Trennung zu beanspruchen. Die Prüfung erfolgt in Anlehnung an DIN EN 12316-2 „Bestimmung des Schälwiderstands der Fügenähte“. Bei der Prüfung des Scherwiderstandes wird die höchste Kraft gemessen, die erforderlich ist, um die Fügenaht an Probekörpern bis zum Bruch oder der vollständigen Trennung der Naht zu beanspruchen. Die Prüfung erfolgt in Anlehnung an DIN EN 12317-2 „Bestimmung des Scherwiderstands der Fügenähte“. In Deutschland wird bei Kunststoffdach- und dichtungsbahnen als Versagensart der Abriss außerhalb der Fügenaht laut der Anwendungsnorm DIN SPEC 20000-201 gefordert. Die Prüfung des Schälwiderstands ist für Kunststoffdach- und dichtungsbahnen in der Anwendungsnorm nicht vorgesehen. Um aber die Qualität der Nahtfügung prüfen zu können, wird in den Verlegeanleitungen auf die Durchführung von Schälversuchen hingewiesen Bei der Prüfung wird ein DIN-konformer Probekörper in die Zugprüfmaschine gespannt und bei gleichmäßiger Geschwindigkeit die zugehörige Kraft- und Dehnung aufgezeichnet. Der Probekörper wird bis […]
Untersuchungen Beton/Estrich für die Aufnahme von Beschichtungen (CM-Messung)
Mit der sogenannten Calciumcarbid-Messung (CM-Messung) lässt sich die Restfeuchte von Estrichen/Beton exakt messen. Die Messung beruht auf den Festlegungen der DIN 18560-4 zur Feldmethode der Feuchtemessung. Zur Vermeidung von Feuchteschäden ist beispielsweise vor der Verlegung von Bodenbelägen die Restfeuchte der Estrichunterlage festzustellen und zu bemessen. Hierzu wird durch Zugabe von Calciumcarbid zum pulverisierten Messgut aus dem Bauteil, in einem gasdichten Gefäß messbarer Druck, aus welchem der Wassergehalt berechnet werden kann. Diese Messung ist ausreichend genau, um vor Gericht anerkannt zu werden. Bei der Messung ist es wichtig, dass Prüfgut ordnungsgemäß zu entnehmen. Es wird mit Hammer und Meißel ein repräsentativer Estrichquerschnitt entnommen. Die Probe sollte dabei aus einem Estrichbruchstück kommen. Die Probeöffnung ist großflächig anzulegen, da es bei einer verjüngenden Probe als Kegel zu einer geringeren Feuchtemessung kommt. Das entnommene Material wird im Folgenden zerkleinert und abgewogen. Wiegen Die Einwaage richtet sich dabei nach dem zu erwartenden Feuchtegehalt. Bei Zementestrichen hat sich im Bereich der Belegereife eine Einwaage von 50g bewährt. Bei Kalzium-Sulfat-Estrichen eine Einwaage von 100g. Das zerkleinerte Prüfgut wird mit anschließender Zugabe der Stahlkugeln und Karbid-Ampulle in das Gerät gegeben. Es ist darauf zu achten, dass das Material nicht mit den Fingern in Berührung kommt, es sind Handschuhe […]
Das Ersatzbitumen 5/15 als Alternative zum Klebebitumen auf Oxydationsbitumenbasis 100/25 Ein gleichwertiger Ersatz?
Bereits viele Bitumenbahnen-Hersteller stellen sich darauf ein, dass langfristig die Produktion von Bitumenbahnen und Bitumen auf Oxydationsbasis, wie z. B. dem Produkt G 200 S4 oder aber dem Klebebitumen wie das 100/25, vom Markt verabschieden werden. Dazu sind in den letzten Monaten Versuche, sowohl bei den Raffinerien, die als Vorlieferant des Bitumens gelten, wie auch den Herstellern der Bitumenbahnen, alternative Lösungen entwickelt worden. Unter anderem wird von einigen Bitumenbahnen-Herstellern als Ersatz für das lange bekannte und zuverlässig Klebebitumen 100/25 das Produkt Bitumen 5/15 mit unterschiedlichen Produktnamen angeboten. Stellt man zunächst einmal die technischen Eigenschaften der normierten Produkte, insbesondere hier betrachtetes Bitumen 100/25 und dem Ersatzprodukt 5/15 gegenüber, so stellt man folgendes fest: Bei all den vorgenannten Punkten geht aus der Tabelle eindeutig hervor, dass das Alternativprodukt die technischen Werte des Originalproduktes bei Weitem nicht erreicht. Verarbeitung Aus verarbeitungstechnischer Hinsicht ähnelt das Ersatzprodukt 5/15 sehr dem des Oxidbitumens 100/25. Somit sind Fließfähigkeit und Verarbeitung, insbesondere bei der Verlegung von Schaumglas, durchaus mit denen des Ursprungsproduktes verwandt und vergleichbar. Es weist sehr gute Fließfähigkeit und keine Rückstelleigenschaften im Gegensatz zu den Elastomerbitumen-Klebemasse. 3. Welche Alternativen gibt es, die fachgerecht sind? Wie bereits zuvor erwähnt, besteht die Möglichkeit von polymervergüteten Klebebitumen eine normgerechte […]