Abdichtung im Verbund
Zusammenfassung aus „Abdichtung im Verbund – AIV“ ZDB-Merkblatt August 2019,
Ersatz für Ausgabe August 2012
- Das Merkblatt gilt für den Neubau sowie für Bestand und auch in der Denkmalpflege, sofern die Verfahren angewandt werden können.
- Es gelten die Wassereinwirkungsklassen gem. DIN 18534.
- Die Anwendungsbeispiele in der Tabelle 1 sind hierbei lediglich als Beispiele zu verstehen, dies noch einmal zur Verdeutlichung, da ja sehr häufig durch Sachverständige dies als „gottgegeben“ angenommen wird.
- Eindeutig wird auch hier noch einmal beschrieben, dass der Planer die Nutzung mit dem Bauherrn abzustimmen hat.
Im Bereich der Untergründe wird dann mit dem Hilfsverb „sollten“ Folgendes empfohlen:
„ • bei bodengleichen Duschflächen in häuslichen Bädern oder Hotelbädern keine gipshaltigen Baustoffe im Bodenbereich Verwendung finden; die Bodenflächen in Räumen mit bodengleichen Duschen sind in der Regel W2-I zuzuordnen; …“
Hier wird als erstes definiert, dass diese Aussagen nur für die Bodenbereiche gelten und nicht für die Anschlüsse im Wandbereich, siehe hier auch im Merkblatt. „Der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. MERKBLATT 5; Bäder, Feucht- und Nassräume
im Holz- und Trockenbau
- Innenraumabdichtung nach DIN 18534
- Unter Punkt 2 werden dann die AIV-F betrachtet sowie noch andere Abdichtungsformen, auf die nicht weiter eingegangen wird, da sich hier die Frage stellt, ob diese Abdichtungen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Insbesondere sollten auf die AIV-B verzichtet werden, da gem. meiner Erfahrung mit diesen Bahnen keine dauerhafte Abdichtung hergestellt werden kann.
- Unter 3 werden dann Untergründe beschrieben, hier ebenfalls nur als Empfehlung. Es wird dann auch ausgeführt: „Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe, wie calciumsulfatgebundene Estriche oder Fertigteilestriche aus Gipsplatten bzw. Gipsfaserplatten, sind für die Konstruktionen, bei denen ein Bodenablauf vorgesehen ist, wie auch Holz- und Holzwerkstoffe, als Untergründe für diese Art der Abdichtungen, nicht geeignet.“
Hier bezieht sich das Merkblatt wiederum nur auf die Böden, nicht auf die Wände, wobei hier die Ausführung bezüglich der Holz- und Holzwerkstoffplatten nur bedingt heranzuziehen ist, da es ja immer mehr nachhaltige Holzhäuser gibt, bei denen natürlich eine Abdichtung aufgebracht werden muss. Hier gilt aus Sicherheitsgründen gem. meiner technischen Einschätzung aber mind. eine 2-lagige Abdichtung in Anlehnung an die alte DIN 18195 oder auch nach der DIN 18534, die ja vom Planer fordert, eine Lösung aufzuzeigen und mit dem Bauherrn zu vereinbaren. - Wie in der Norm wird auch hier beschrieben, dass der Abdichtungsanschluss, wenn nur die Böden abgedichtet werden, 5 cm hochgeführt werden muss.
Weiter wird hier beschrieben, dass die Abdichtungsschicht mind. 20 cm über der Wasserentnahmestelle bzw. über die Höhe der zu erwartenden Spritzwasserbereiche hochzuführen ist mit dem Verweis auf die DIN. Das heißt, dass natürlich im Bereich einer Dusche die Wasserentnahmestelle – hier der Duschkopf – sich im oberen Bereich befindet. Weiter wird dann auch hier definiert, dass die Anschlüsse natürlich im Duschtassenbereich mind. 20 cm hochgezogen werden müssen, da hier mit Spritzwasser zu rechnen ist.
Entgegen dem Merkblatt empfehle ich, auf jeden Fall immer eine Nassschichtdickenkontrolle durchzuführen und zu dokumentieren und nicht erst bei der Klasse B3-I.
Weiter empfehle ich, auf jeden Fall immer zwischen den Estrichen und den aufgehenden Wänden elastische Fugendichtbänder zu verwenden, es sei denn, dass der Estrich so früh eingebracht wurde, dass hier nicht mehr mit Bewegungen oder Zwängungen zu rechnen ist. - Es sollte alle Durchdringungen jeweils mit Dichtflansch oder Dichtmanschetten an die Abdichtung angeschlossen werden, auch wenn dies nicht vom ZDB-Merkblatt oder von der Norm vorgegeben wird.
- Zu dem Gefälle sagt das ZDB-Merkblatt aus, dass dieses vom Türbereich weg hin zum Ablauf geführt werden soll. Weiter sollten die Duschflächen nicht direkt neben den Zugängen und Türen liegen. Falls dies doch der Fall ist, müssen auf jeden Fall Maßnahmen getroffen werden, wie z. B. Schwellen > 1 cm in Form von Schrägflächen, Schwellen oder Winkeln zu planen und auch auszuführen. Weiter sollte dann in diesem Bereich nicht auf Duschtrennwände verzichtet werden.
Für den Bereich von Badewannen und Duschwänden wird Folgendes ausgeführt:
„• Anschließen des Wannenrandes an die Abdichtungsschicht, z. B. mit Wannenranddichtbändern
oder Zargen, bzw.
• Fortführen der Abdichtungsschicht ohne Fliesenbelag unter und hinter der Wanne. Bei
feuchtigkeitsempfindlichen Untergründen kann eine Abdichtung unter den Wannen erforderlich
werden, um Schäden durch Kondensatbildung zu vermeiden.“