Das Ersatzbitumen 5/15 als Alternative zum Klebebitumen auf Oxydationsbitumenbasis 100/25 Ein gleichwertiger Ersatz?

  1. Bereits viele Bitumenbahnen-Hersteller stellen sich darauf ein, dass langfristig die Produktion von Bitumenbahnen und Bitumen auf Oxydationsbasis, wie z. B. dem Produkt G 200 S4 oder aber dem Klebebitumen wie das 100/25, vom Markt verabschieden werden. Dazu sind in den letzten Monaten Versuche, sowohl bei den Raffinerien, die als Vorlieferant des Bitumens gelten, wie auch den Herstellern der Bitumenbahnen, alternative Lösungen entwickelt worden. Unter anderem wird von einigen Bitumenbahnen-Herstellern als Ersatz für das lange bekannte und zuverlässig Klebebitumen 100/25 das Produkt Bitumen 5/15 mit unterschiedlichen Produktnamen angeboten. Stellt man zunächst einmal die technischen Eigenschaften der normierten Produkte, insbesondere hier betrachtetes Bitumen 100/25 und dem Ersatzprodukt 5/15 gegenüber, so stellt man folgendes fest:

Bei all den vorgenannten Punkten geht aus der Tabelle eindeutig hervor, dass das Alternativprodukt die technischen Werte des Originalproduktes bei Weitem nicht erreicht.

  • Verarbeitung

Aus verarbeitungstechnischer Hinsicht ähnelt das Ersatzprodukt 5/15 sehr dem des Oxidbitumens 100/25. Somit sind Fließfähigkeit und Verarbeitung, insbesondere bei der Verlegung von Schaumglas, durchaus mit denen des Ursprungsproduktes verwandt und vergleichbar. Es weist sehr gute Fließfähigkeit und keine Rückstelleigenschaften im Gegensatz zu den Elastomerbitumen-Klebemasse.

3.         Welche Alternativen gibt es, die fachgerecht sind?

Wie bereits zuvor erwähnt, besteht die Möglichkeit von polymervergüteten Klebebitumen eine normgerechte Nutzung durchzuführen. Allerdings hat sich in der Verarbeitung von den gängigen Elastomer-Bitumen-Klebemassen gezeigt, dass diese deutlich zähflüssiger und insbesondere in einem relativ engen Temperaturbereich verarbeitet werden müssen. Die Zähflüssigkeit ist insbesondere bei der Verarbeitung von Schaumglas mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Aufgrund der Elastomere stellt sich das Bitumen oftmals beim Erkalten zurück, sodass sich bei der Verlegung große Spalten zwischen den einzelnen Platten ergeben. Zur Vermeidung der Rückstellung und um die Platten in Position zu halten, werden diese aufwendig mechanisch fixiert. Dies ist somit nur bedingt praktikabel und wirtschaftlich.

In Zusammenarbeit zwischen Verarbeitern und einem Berliner Bitumenbahnen-Hersteller haben Praxistests, insbesondere bei der Verlegung mit Schaumglas, sowie auch das Eingießen von Dachbahnen mit einer speziellen Polymerbitumenmasse gezeigt, dass diese zum einen eine nahezu ähnliche Verarbeitung wie das bekannte Bitumen 100/25 aufweist und zum anderen die Eigenschaften deutlich besser sind als die des 15/5.

Gleichzeitig ist die Regelkonformität gegeben und weiterhin es auch die Elastizität besitzt, die beispielsweise bei der Verarbeitung unter stark belasteten Untergründen, wie Parkdecks o. ä. erforderlich ist, mit sich bringt.

Im Vergleich zwischen 15/5 und dem Plast P hat sich gezeigt, dass insbesondere bei den schwerbelasteten Bereichen in den kälteren Jahreszeiten bei dem 15/5 die Gefahr besteht, dass aufgrund der Sprödigkeit der Materialkomponent bricht und somit ebenfalls zum Brechen der Struktur der Schaumglasplatten führt. Dauerhaft setzt sich somit ein Reibeffekt ein, der zur Zerstörung der Schaumglasoberfläche führt. Aus diesem Grund rate ich ab, die Verwendung derartiger Klebemassen (wie z.B. Bitumen 5/15) unter hochbelasteten Flächen zu verwenden.

4.         Regelkonformität

Legt man sowohl die Flachdachrichtlinien als auch die Normreihe 18531 bis 18534 zugrunde, so werden dort grundsätzlich zwei Arten von Klebebitumen angeführt.

1.         Bitumen 100/25

2.         Polymervergütetes Klebebitumen

Zu beiden Produkten sind die entsprechenden technischen Eigenschaften aufgelistet. Somit lässt sich die Frage nach der Norm- und Regelkonformität des Ersatzproduktes sehr leicht mit nein beantworten. Da weder andere Arten von Klebebitumen noch die technischen Leistungen des Ersatzproduktes 5/15 erreicht werden, kann somit von einer Normkonformität nicht gesprochen werden. Das heißt für die Verarbeiter und Auftragnehmer, die ein solches Produkt einsetzen, dass es sich um eine Sonderkonstruktion handelt, die gesondert mit dem Bauherren zu vereinbaren ist.

Im Hinblick auf die DIN 18531 und die Flachdachrichtline des ZvdH ist Konformität des Ersatzproduktes gegeben. Beide Regelwerke geben den Einsatz von Oxidation-Klebemassen und Polymerbitumen-Klebemassen zu. Die in den Werken angegeben Mindestanforderungen werden von Plast P und PT eingehalten.

5.         Fazit:

Unter Betrachtung der vorgenannten Gründe, sehe ich das Einsatzgebiet des Alternativbitumen 5/15 als sehr begrenzt. Grundsächlich ist eine Konstruktion unter Verwendung von Klebebitumen 5/15 als Sonderkonstruktion, die mit den entsprechenden Parteien schriftlich zu vereinbaren ist.

Als fach- und normgerechte Varianten sind somit nur die aufgelisteten Polymerbitumen-Klebemassen derzeit regelkonform. Bei polymerbasierten Massen ist insbesondere auf eine gründliche Verarbeitung zu achten. Geschultes Personal ist vorausgesetzt, um die entsprechenden Verarbeitungsvorschriften, wie z.B. Vermeidung von Materialüberhitzung oder falsche Verlegetemperaturen einzuhalten, sowie auf die Wahl des richtigen Aufheizbehälters zu achten ist.

Torsten Neuenhöfer
Dipl. Wirtsch. Ing.
Projektleiter IB Hafer² GmbH
Lehrbeauftragter RFH Köln

13 Jahr Betriebsleiter und Geschäftsführer Abdichtungsunternehmen.

3 Jahre Leiter Anwendungsrecht Abdichtungsindustrie.

Seit 2019 Projektleiter IB Hafer² GmbH Klaus Hafer beratender Ingenieur.

September 2020

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