Immer wieder taucht es bei den Befestigungen bei großen Hallen zu Problemen im Bereich der Befestigungen auf für die Leitung, die unterhalb des Trapezblech verzogen werden, wie z.B. Sprinklerleitungen oder Elektrotrassen. Hierbei ist vorab mit den ausführenden Firmen, für Sprinklerleitungen oder Verlegung von Kabelbrücken mit Elektrikern oder Zuleitung für Dunkelstrahler usw., mit den einzelnen Unternehmern ein Startergespräch zu führen. Bei diesem Startergespräch ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Trapezblech um eine tragende Decke handelt. Wobei hierbei gerade das untere Drittel zur Statik herangezogen wird. Aus diesen statischen Gegebenheiten darf im unteren Drittel keine Beschädigung des Trapezblechs (tragend) erfolgen. Somit muss die Befestigung der zu befestigenden Leitungen im mittleren Drittel erfolgen.

Den ausführenden Firmen ist vorab das Trapezblech zu benennen, damit diese die ordnungsgemäßen Zangen für die Lochung kaufen und verwenden können. Vor der Aufnahme der Arbeiten ist dies von der örtlichen Bauleitung bei den ersten Arbeiten zu überprüfen, damit hier nicht auf kompletten Flächen falsche Befestigungen erfolgen, die dann dazu führen, dass erhebliche Nacharbeiten durchgeführt werden müssen.

Gez. Klaus Hafer

Trapezblechdachöffnungen zwischen 10 mm und 300 mm

Dachöffnungen zwischen 10 mm und 300 mm

Kleinere Dachdurchdringungen zwischen 10mm und 300 mm x 300 mm können ohne statisch nachgewiesene Auswechselungen,  aber mit Verstärkungsblech, ausgeführt werden, wenn folgende  Bedingungen  eingehalten werden:

  • Die Öffnungen müssen quer zur Spannrichtung einen Mindestabstand von 1000mm (lichtes Maß) haben.
  • Längs zur Spannrichtung darf maximal eine Öffnung je Feld eingeschnitten werden.
  • Die Öffnungen müssen mindestens 1/1O von Achse Auflager entfernt liegen.

Sobald eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt ist,

ist die Situation Statisch nachzuweisen und muss ggf. ausgewechselt werden .

Größere Ausschnitte, z. B. für Lichtkuppeln, RWA’s, Lüfter u.s.w. sind prinzipiell mit statischen Längs-, und Querwechseln auszuführen .

Die Abläufe von Dachentwässerungen sind soweit nicht im Verlegeplan eingetragen bei flachgeneigten oder gefällelosen Dächern , in Absprache mit der Bauleitung im Bereich der größten Durchbiegung, etwa in Feldmitte, anzuordnen .

Flachgeneigte Dächer mit überstehender Attika , sowie innenliegende Rinnen sind in Absprache mit der Bauleitung mit ausreichend dimensionierten  Notüberläufen zu versehen.

Dachöffnungen bis 1Omm

örtliche Schwächungen sind nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  • Abstände von Einzellöchern oder Randlöchern von Lochgruppen: >= 200mm
  • Anzahl der Löcher je Lochgruppe:                   4
  • Abstände der Löcher oder Randlöcher:          >= 4*d >= 30mm

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